Der gogreve Bernhard Gerkin aus Gönne, Lehnsmann des Edelherrn Bernhard zur Lippe, bezeugt, dass der ehrsame Johann Ploger in einem offenen Gogericht vor ihm erschienen ist. Verhandelt wird über eine Abgabe, die Ploger von seinem Hof, genannt Olthagen, an den Edelherrn zur Lippe zu zahlen verpflichtet ist. Zeuge Hans Gyr

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
Objekt beim Datenpartner
Loading...