Der gogreve Bernhard Gerkin aus Gönne, Lehnsmann des Edelherrn
Bernhard zur Lippe, bezeugt, dass der ehrsame Johann Ploger in einem offenen
Gogericht vor ihm erschienen ist. Verhandelt wird über eine Abgabe, die
Ploger von seinem Hof, genannt Olthagen, an den Edelherrn zur Lippe zu
zahlen verpflichtet ist. Zeuge Hans Gyr