Graf Hug von Montfort und Rothenfels, Herr zu Tettnang, entlässt als "rechter Castenvogt vnd nachiagender herr" des Paulinerklosters Langnau gemeinsam mit dem dortigen Prior Niklaus Zürn Paulin Hanser zu Hanser (Zellerberg) in der Pfarrei Amtzell, ehelicher Sohn des Paulin Hanser und der Else Stümple, nach Zahlung einer Entschädigung (abtrag) aus des Gotteshauses Leibherrschaft. Die Aussteller sprechen den jüngeren Paulin von der Eigenschaft und den aus ihr erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen frei und gestatten ihm, ab sofort nach Belieben bei anderen Herren, in Städten oder auf dem Land, Schutz und Schirm zu suchen oder Bürgerrecht anzunehmen, ungehindert durch sie selbst, ihre Erben oder Amtsnachfolger, in deren Namen sie noch einmal ausdrücklich auf ihre bisherigen Gerechtigkeiten und "gewaltsami" verzichten. Abschließend bekräftigt Prior Zürn, dass vorstehendes Geschäft mit seinem Wissen und seiner Zustimmung geschehen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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