Graf Hug von Montfort und Rothenfels, Herr zu Tettnang, entlässt als "rechter Castenvogt vnd nachiagender herr" des Paulinerklosters Langnau gemeinsam mit dem dortigen Prior Niklaus Zürn Paulin Hanser zu Hanser (Zellerberg) in der Pfarrei Amtzell, ehelicher Sohn des Paulin Hanser und der Else Stümple, nach Zahlung einer Entschädigung (abtrag) aus des Gotteshauses Leibherrschaft. Die Aussteller sprechen den jüngeren Paulin von der Eigenschaft und den aus ihr erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen frei und gestatten ihm, ab sofort nach Belieben bei anderen Herren, in Städten oder auf dem Land, Schutz und Schirm zu suchen oder Bürgerrecht anzunehmen, ungehindert durch sie selbst, ihre Erben oder Amtsnachfolger, in deren Namen sie noch einmal ausdrücklich auf ihre bisherigen Gerechtigkeiten und "gewaltsami" verzichten. Abschließend bekräftigt Prior Zürn, dass vorstehendes Geschäft mit seinem Wissen und seiner Zustimmung geschehen ist.
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Graf Hug von Montfort und Rothenfels, Herr zu Tettnang, entlässt als "rechter Castenvogt vnd nachiagender herr" des Paulinerklosters Langnau gemeinsam mit dem dortigen Prior Niklaus Zürn Paulin Hanser zu Hanser (Zellerberg) in der Pfarrei Amtzell, ehelicher Sohn des Paulin Hanser und der Else Stümple, nach Zahlung einer Entschädigung (abtrag) aus des Gotteshauses Leibherrschaft. Die Aussteller sprechen den jüngeren Paulin von der Eigenschaft und den aus ihr erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen frei und gestatten ihm, ab sofort nach Belieben bei anderen Herren, in Städten oder auf dem Land, Schutz und Schirm zu suchen oder Bürgerrecht anzunehmen, ungehindert durch sie selbst, ihre Erben oder Amtsnachfolger, in deren Namen sie noch einmal ausdrücklich auf ihre bisherigen Gerechtigkeiten und "gewaltsami" verzichten. Abschließend bekräftigt Prior Zürn, dass vorstehendes Geschäft mit seinem Wissen und seiner Zustimmung geschehen ist.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 2804
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1500-1549
1528 März 3 (auf zinstag nach sant Mathis tag des zwelfboten)
14,6 x 34,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Graf Hug von Montfort; Kloster Langnau
Empfänger: Paulin Hanser
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel anhängend
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Paulin Hanser
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel anhängend
Vermerke: Rückvermerk
Hanser, Paulin, d. Ä.
Hanser, Paulin, d. J.
Langnau, Niklaus Zürn; Prior, ca. 16. Jh.
Stümple, Else
Amtzell RV
Hanser : Amtzell RV
Langnau : Tettnang FN; Kloster
Zellerberg = Hanser : Amtzell RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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