Grundstücksrecht. Durch die 2. Instanz war ein Kalumnieneid (Iuramentum malitiae et calumniae) abgeschlagen worden. Matthias Geseke, der Sohn der Appellantin, hatte seit 1665 gegen die Appellaten in einer strittigen Grundstückssache „wegen einer Vohr und Teilung eines Anwachses“ einen Prozeß geführt, worauf gegen ihn 1667 wie auch 1671 aufgrund einer abgewiesenen Appellation ein Bescheid zur Ausführung des vorherigen Urteils erging. Als dagegen durch Intervention der Appellantin Revision eingelegt wurde, führte dies 1671 erneut zu „Executoriales“. Die Appellantin erklärte, daß ihr Sohn ohne ihr Wissen prozessiert habe, und lehnte eine Haftung mit ihren Gütern ab. Außerdem verweist sie darauf, daß dadurch ihre testamentarischen Bestimmungen aufgehoben werden.
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Grundstücksrecht. Durch die 2. Instanz war ein Kalumnieneid (Iuramentum malitiae et calumniae) abgeschlagen worden. Matthias Geseke, der Sohn der Appellantin, hatte seit 1665 gegen die Appellaten in einer strittigen Grundstückssache „wegen einer Vohr und Teilung eines Anwachses“ einen Prozeß geführt, worauf gegen ihn 1667 wie auch 1671 aufgrund einer abgewiesenen Appellation ein Bescheid zur Ausführung des vorherigen Urteils erging. Als dagegen durch Intervention der Appellantin Revision eingelegt wurde, führte dies 1671 erneut zu „Executoriales“. Die Appellantin erklärte, daß ihr Sohn ohne ihr Wissen prozessiert habe, und lehnte eine Haftung mit ihren Gütern ab. Außerdem verweist sie darauf, daß dadurch ihre testamentarischen Bestimmungen aufgehoben werden.
AA 0627, 5473 - S 2591/8825
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1674 - 1675 (1667 - 1674)
Enthaeltvermerke: Kläger: Catharina Schluyters (Schluiter), (Bekl.) Beklagter: Elisabeth Geseke als Witwe des Rentmeisters Arnold Tenberg, Duisburg, und seine Erben, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Jakob Friedrich Kuehorn 1674 - Subst.: Dr. Johann Georg Vergenius Prokuratoren (Bekl.): Lic. Bernhard Henning 1674 - Subst.: Dr. Johann Heinrich Seiblin Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Latengericht zu Moers (? - 1667) - 2. Kurköln. Kommissar (? - 1670) - 3. Kurköln. Kommissar (1671) - 4. Appellationsgericht der Grafschaft Moers und der Herrschaften Krefeld, Friemersheim, Niederbudberg und Ossenberg (? - 1674) - 5. RKG 1674 - 1675 (1667 - 1674) Beschreibung: 2 cm, 44 Bl., lose, Q 1-3, Q 5, Q 7-27; es fehlen Q 4*, Q 6*.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:38 MESZ