Grundstücksrecht. Durch die 2. Instanz war ein Kalumnieneid (Iuramentum malitiae et calumniae) abgeschlagen worden. Matthias Geseke, der Sohn der Appellantin, hatte seit 1665 gegen die Appellaten in einer strittigen Grundstückssache „wegen einer Vohr und Teilung eines Anwachses“ einen Prozeß geführt, worauf gegen ihn 1667 wie auch 1671 aufgrund einer abgewiesenen Appellation ein Bescheid zur Ausführung des vorherigen Urteils erging. Als dagegen durch Intervention der Appellantin Revision eingelegt wurde, führte dies 1671 erneut zu „Executoriales“. Die Appellantin erklärte, daß ihr Sohn ohne ihr Wissen prozessiert habe, und lehnte eine Haftung mit ihren Gütern ab. Außerdem verweist sie darauf, daß dadurch ihre testamentarischen Bestimmungen aufgehoben werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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