Hans in der Steig, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Mühlhausen beurkunden eine Gültverschreibung des Peter Dürr und seiner Ehefrau Anna über 20 Gulden gegenüber Eberhard Vetter, Pfarrer zu Rheinsheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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