Kläger: Dr. Daniel vom Mitthofen, Kanzler des Fürsten von Sachsen-Lauenburg.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Mandati ... sine ... (et) cum clausula; Behinderung des Klägers bei der Prozessführung, Arrest der Güter des Klägers und Ausweisung des Klägers aus der Stadt Hamburg auf Antrag der schwedischen Regierung in Stade in einem Streit um die angeblich untragbare Anwaltstätigkeit des Klägers und um eine Schmähschrift in dem Kriminalprozess wegen der Tätlichkeiten von Bauern in Haselau und Haseldorf gegen ihren Gutsherrn Detlef von Ahlefeldt, Amtmann zu Flensburg; Hinweis des Klägers, dass für ihn als Inhaber eines Kaiserlichen Schutz- und Schirmbriefes nur der Kaiser und die höchsten Reichsgerichte zuständig seien
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Kläger: Dr. Daniel vom Mitthofen, Kanzler des Fürsten von Sachsen-Lauenburg.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Mandati ... sine ... (et) cum clausula; Behinderung des Klägers bei der Prozessführung, Arrest der Güter des Klägers und Ausweisung des Klägers aus der Stadt Hamburg auf Antrag der schwedischen Regierung in Stade in einem Streit um die angeblich untragbare Anwaltstätigkeit des Klägers und um eine Schmähschrift in dem Kriminalprozess wegen der Tätlichkeiten von Bauern in Haselau und Haseldorf gegen ihren Gutsherrn Detlef von Ahlefeldt, Amtmann zu Flensburg; Hinweis des Klägers, dass für ihn als Inhaber eines Kaiserlichen Schutz- und Schirmbriefes nur der Kaiser und die höchsten Reichsgerichte zuständig seien
211-2_M 46
M 3089
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> M
1631,1639,1646,1650-1663
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Wilhelm Mockel (1655), Lt. Johann Heinrich Zinck (1662). Beklagte: Dr. Georg Goll (1655), Dr. Johann Georg von Gülich (1661).- Instanzen: 1. Reichskammergericht 1655-1663.- Darin: Obligation des Klägers von 1631; Kaiserlicher Adels- und Schutzbrief von 1639 für Dr. Hector Mithobius (Mithof) (der Ältere), niedersächsischer Kanzler, und seine Söhne Daniel, Franz Burchard und Hector (der Jüngere); Gutachten der Juristen-Fakultät der Universität Rostock von 1646 und Helmstedt von 1655; Aktenstücke aus den vom Kläger als Anwalt oder als Prozesspartei geführten Prozessen in Haselau, Gottorf, Stade und Hamburg 1650-1655; Eid der Hamburger Ratsherren.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11263 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ