[Ein nicht genannter Aussteller ("Nota")] bekundet: Hans Hartman von Oberensingen habe vor den Richtern zu Neuhausen gegen des verstorbenen Pfilis Söhne Anspruch auf eine Erbschaft zu Neuhausen geltend gemacht und als Gerichtsort Neuhausen oder Scharnhausen (wie "es gewonlich si gewesen bisher") vorgeschlagen. Hierauf wäre die Gegenpartei mit Unterstützung der Junker Heinrich und Werner v. Neuhausen dafür eingetreten, den Fall vor Schultheiß und Gericht zu Neuhausen zu ziehen, was aber von den Richten nach eingehender Beratung schließlich zurückgewiesen wird, da es "billicher" wäre vor das [Scharnhausener] ("iendert") Gericht zu gehen als vor den Lehensherren, den Herzog von Österreich, bzw. seinen Lehensmann