Jörg Tegenhard, Vogt zu Sigmaringen, als Gemeinmann, entscheidet mit den Schiedsleuten Stoffel von Nuiwbrunnen und Peter Bropst, Ammann zu Meßkirch, von Seiten Ulrich Gremlichs zu Menningen von wegen der von Einhart, sowie mit Thomas Erfranck von Ostrach und Cuontz Irmler von Uokoven von Seiten Erhards von Kuinsegg im Namen Ulrichs von Kuinsegg zu Achtberg wegen des Dorfes Wangen einen Streit wegen Trieb und Tratt: 1. Wegen der Äcker, die ein Gemeintratt sein sollen, wurde entschieden, daß die von Einhart auf diesen Äckern zwischen dem Korn treiben dürfen, wenn die von Wangen zwischen dem Korn treiben; fretzen aber die von Wangen die Egerten nicht, so dürfen auch die Einharter nicht fretzen, bis das Korn von den Äckern herunter ist, doch darf jeder Teil die Egerten mähen. 2. Ulrich Gremlichs Holz soll eine Gemeinweide sein. 3. An dem Bocksperg haben die Einharter nichts zu tun, er gehört allein den Wangenern. 4. Die Viehweide oberhalb des Grabens, der von Hages Wiese auf den Homerstade stößt, soll Gemeinweide sein, unterhalb des Grabens aber allein den Einhartern vorbehalten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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