Jörg Tegenhard, Vogt zu Sigmaringen, als Gemeinmann, entscheidet mit den Schiedsleuten Stoffel von Nuiwbrunnen und Peter Bropst, Ammann zu Meßkirch, von Seiten Ulrich Gremlichs zu Menningen von wegen der von Einhart, sowie mit Thomas Erfranck von Ostrach und Cuontz Irmler von Uokoven von Seiten Erhards von Kuinsegg im Namen Ulrichs von Kuinsegg zu Achtberg wegen des Dorfes Wangen einen Streit wegen Trieb und Tratt: 1. Wegen der Äcker, die ein Gemeintratt sein sollen, wurde entschieden, daß die von Einhart auf diesen Äckern zwischen dem Korn treiben dürfen, wenn die von Wangen zwischen dem Korn treiben; fretzen aber die von Wangen die Egerten nicht, so dürfen auch die Einharter nicht fretzen, bis das Korn von den Äckern herunter ist, doch darf jeder Teil die Egerten mähen. 2. Ulrich Gremlichs Holz soll eine Gemeinweide sein. 3. An dem Bocksperg haben die Einharter nichts zu tun, er gehört allein den Wangenern. 4. Die Viehweide oberhalb des Grabens, der von Hages Wiese auf den Homerstade stößt, soll Gemeinweide sein, unterhalb des Grabens aber allein den Einhartern vorbehalten
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Jörg Tegenhard, Vogt zu Sigmaringen, als Gemeinmann, entscheidet mit den Schiedsleuten Stoffel von Nuiwbrunnen und Peter Bropst, Ammann zu Meßkirch, von Seiten Ulrich Gremlichs zu Menningen von wegen der von Einhart, sowie mit Thomas Erfranck von Ostrach und Cuontz Irmler von Uokoven von Seiten Erhards von Kuinsegg im Namen Ulrichs von Kuinsegg zu Achtberg wegen des Dorfes Wangen einen Streit wegen Trieb und Tratt: 1. Wegen der Äcker, die ein Gemeintratt sein sollen, wurde entschieden, daß die von Einhart auf diesen Äckern zwischen dem Korn treiben dürfen, wenn die von Wangen zwischen dem Korn treiben; fretzen aber die von Wangen die Egerten nicht, so dürfen auch die Einharter nicht fretzen, bis das Korn von den Äckern herunter ist, doch darf jeder Teil die Egerten mähen. 2. Ulrich Gremlichs Holz soll eine Gemeinweide sein. 3. An dem Bocksperg haben die Einharter nichts zu tun, er gehört allein den Wangenern. 4. Die Viehweide oberhalb des Grabens, der von Hages Wiese auf den Homerstade stößt, soll Gemeinweide sein, unterhalb des Grabens aber allein den Einhartern vorbehalten
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Nr. 139
(Salem) Einhart E 2. Scat. Fasz. 3 Nr. 46; vgl. Dep. Thurn und Taxis Rep. III Ostrach Nr. 260 S. 72 Nr. 46
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden
Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden >> 1. Urkunden
1452 Juli 30
Urkunden
Siegler: Jörg Tegenhard; Stoffel v. Nuiwbrunnen für Einhart; Thomas Erfranck für die Gemeinde Wangen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Überlieferungsart: Ausfertigung
Bropst, Peter; Ammann zu Meßkirch
Erfranck, Thomas
Gremlich, Ulrich (III), Sohn des Hans (I)
Hage, Peter
Irmler, Cuntz
Königsegg, Erhart (I) von; Ritter
Königsegg, Ulrich (IV) von; Ritter zu Achberg
Nübrunnen, Christoph (Stoffel) von; Bürgermeister zu Pfullendorf
Tegenhard, Jörg; Vogt zu Sigmaringen
Achberg RV
Einhart, Ostrach SIG
Menningen, Meßkirch SIG
Meßkirch SIG
Ostrach SIG
Sigmaringen SIG
Wangen, Ostrach SIG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:39 MESZ
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