Klage des Johan Ophaus und des Peter Rudolf von Oppen, Domherr zu Magdeburg und Halberstadt ./. den Domorganisten Arnold Lütteringhaus. Der Beklagte hat für den + [in Münster im Exil lebenden] Johann Georg von Holle, Domkelner zu Halberstadt, geschäftliche Angelegenheiten erledigt; er soll hieraus noch Geld und Wertsachen besitzen, auf die die Kläger als Gläubiger des von Holle Anspruch erheben.