Der nach Ablauf des Handelsvertrages vom 25. Jan. 1831 zwischen Bayern und Sachsen-Weimar abgeschlossene neue Vertrag vom 24. Mai 1843, insbesondere bezüglich der Besteuerung der Erzeugnisse des von Bayern enklavierten großherzoglichen Gerichts Ostheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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