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Friedberg, Burg: Pfalzgraf Ludwig verschreibt Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg, die ihm ihre Burg geöffnet haben, auf ewige Zeit eine jährliche Gülte von 100 Gulden auf seinem Zoll zu Kaub (Cube), die ihnen jedes Jahr an Lätare gegen ihre mit dem Siegel ihrer Burg versehene Quittung von seinem Zollschreiber zu Kaub gezahlt werden soll. Es ist vereinbart, daß der Aussteller die Gülte gegen die Bezahlung von 2000 Gulden Frankfurt Währung wieder ablösen kann, wenn er ihnen dies ein Vierteljahr vor Lätare mit seinem besiegelten Brief ankündigt.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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