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König Heinrich IV. befreit die Insel Reichenau, wo der Gottesdienst darniederliegt, von den Rechten und Ansprüchen Dritter, trägt sie der heiligen Maria und den Dienern Gottes daselbst auf, bestimmt, dass sie nur ihm und dem Abt unterworfen sein soll, niemand dort Wohnung nehmen dürfe außer den Leuten der Mönche und dass der Abt nichts von ihr zu Lehen oder zu Eigentum veräußern dürfe

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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