IV. Irrungen Kurfürst Ernsts und Herzog Albrechts mit Herzog Wilhelm zu Sachsen / Schreiben Herzog Wilhelms an Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht, worin auf ein mündliches Anbringen der Räte der Letzteren, H. von Einsiedel und H. Metzsch, in Betreff Lippmanns von Meusebach und eines richterlichen Erlasses erwidert wird, dass die vorgezeigte Urkunde nur ein Vidimus sei, der Herzog aber sich auf das Original einlassen wolle. Roßla, Sonntag nach Assumptionis Mariae 72

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Sächsisches Staatsarchiv
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