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Rechnungshof des Deutschen Reiches, Außenstelle Dresden (Bestand)
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.04 Behörden und Einrichtungen des Deutschen Reiches >> 02.04.01 Finanzen >> 02.04.01.01 Oberfinanzpräsident und Rechnungshof
1944 - 1945
Geschichte: Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Deutschen Reichs erfolgte durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches. Er war eine gegenüber der Reichsregierung selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Reichsbehörde. Seit 1936 war der Rechnungshof auch für die Prüfung der Länderhaushalte zuständig. Dafür wurden fünf Außenstellen gebildet. Nach dem Zweiten Weltkrieg gingen die Aufgaben für Sachsen auf die Landesregierung Sachsen, Ministerium der Finanzen über.
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
Inhalt: Verteilung der Haushaltmittel.- Prüfberichte.