Der hohe Rat (Conseil souverain) des Elsass bestätigt im Namen des Königs Ludwig [XIV.] von Frankreich der Prinzessin Anna von Württemberg ihre auf Grund des Urteils vom 19. April erfolgten Beschlagnahmungen (requisitions), vorausgesetzt, dass sie den Huldigungseid für die Grafschaft Horburg [Elsass] und die Herrschaft Reichenweiher [Riquewihr, Elsass] geleistet hat

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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