Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt, aus besonderer Gnade und treuer Dienste wegen, seinen Getreuen Peter Herdweg mit dessen Gütern auf Lebtag in Schirm. Der Pfalzgraf versichert, ihn gleich anderen Dienern zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Peter der Rechtsgang vor ihm, seinem Hofrichter und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt und Peter dem nachkommen will. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, insbesondere seinen Zinsmeister zu Hagenau, derzeit Emmerich Ritter, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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