Verhaltensmaßregeln für Polizeiangehörige im Umgang mit Zivilpersonen
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Polizeischule Fürstenfeldbruck (bis 1945), BayHStA, Polizeischule Fürstenfeldbruck 53
Polizeischule Fürstenfeldbruck (bis 1945) 2.5.3.4.6.1 Bayerische Polizeischule (Fürstenfeldbruck) 1: bis 1945
2.5.3.4.6.1 Bayerische Polizeischule (Fürstenfeldbruck) 1: bis 1945 >> MInn-nachgeordneter Bereich >> Polizeischule Fürstenfeldbruck >> 1. Polizeischule Fürstenfeldbruck (vor 1945) >> 1.1. Organisation und Verwaltung >> 1.1.7 Öffentlichkeitsarbeit, Auftreten in der Öffentlichkeit
1939 - 1945
Enthält: Merkblatt zum Verhalten von auswärtigen Angehörigen der Ordnungspolizei während ihrer Abordnung nach München (mit Verzeichnis der in München verbotenen Lokale); Bestrafung von Polizeiangehörigen wegen Ehebruchs durch Einweisung in Konzentrationslager; Richtlinien zum Verhalten gegenüber älteren Untergebenen, beim Einkauf von Lebensmitteln, bei großen Sportveranstaltungen, im Umgang mit ehemals polnischen Staatsangehörigen, zum persönlichen Lebensstil, zum Verkehr mit Prostituierten; Verbot von Schleichhandel und Alkoholmißbrauch; Eigentumsdelikte Enthält auch: Verschiedene Befehle von Heinrich Himmler an alle Einheiten der "SS" und der Polizei (1939/40) über das Verhalten gegenüber Ehefrauen von im Feld stehenden Kameraden; Abdruck eines Briefes von Rudolf Heß an 'eine unverheiratete Mutter', deren Verlobter gefallen ist (o.D.); Aufruf von Josef Goebbels zum 'Lebensstil im totalen Krieg' vom 24. August 1944; Führerbefehl vom 25.November 1944 über die Befehlsführung in aussichtsloser Lage; Tagesbefehl von Heinrich Himmler an die Offiziere der Heeresgruppe Weichsel vom 21. Februar 1945
ggg
a
a
Akten
deutsch
Himmler, Heinrich
Goebbels, Josef
Heß, Rudolf
München, verbotene Lokale
Verhaltensmaßregeln, Polizeiangehörige
Polizeiangehörige, Verhaltensmaßregeln
Zivilpersonen, Umgang
Heeresgruppe Weichsel, Tagesbefehl
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:31 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)
- Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (Tektonik)
- 2 Abteilung II: Neuere Bestände (Tektonik)
- 2.5 Inneres, Wohnen/Bau (Tektonik)
- 2.5.2 Nachgeordneter Bereich (Tektonik)
- 2.5.2.3 Polizei und Verfassungsschutz (Tektonik)
- 2.5.2.3.1 Gendarmeriekorpskommando (Tektonik)
- Gendarmeriekorpskommando (Bestand)
- Gendarmeriekorpskommando 1 (Bestand)
- MInn-nachgeordneter Bereich (Gliederung)
- Polizeischule Fürstenfeldbruck (Gliederung)
- 1. Polizeischule Fürstenfeldbruck (vor 1945) (Gliederung)
- 1.1. Organisation und Verwaltung (Gliederung)
- 1.1.7 Öffentlichkeitsarbeit, Auftreten in der Öffentlichkeit (Gliederung)