Schenk Wilhelm zu Limpurg und Abt Lorenz zu Lorch vergleichen sich wegen der Kaplaneipfründen zu Welzheim, an denen beide zusammen abwechselnd die Lehenschaft haben dahin, dass künftig die Pfründe die zur Zeit Herrn Sebastian [¿] besitzt, der Abt zu Lorch, die Pfründe des Herrn Lienhard Lutz allein der Schenk von Limpurg verleihen soll. Zum Ausgleich des Wertes soll von der St. Gallenpfründe (die erste) die frei Güter zu Breitenfürst zur zweiten Pfründe gehören und den Schenken mit dem Stab, Gebot und Verbot unterworfen sein.