Kurfürst Philipp von der Pfalz verabschiedet in Streitigkeiten zwischen Heinrich Brendel von Homburg einer- und Gerhard [Rüdt] von Bödigheim (Bodickem) andererseits die nachfolgende Abmachung. Die Streitigkeiten entstanden aufgrund einer Verschreibung über eine Gülte von 100 Gulden zu Miltenberg und 2.000 Gulden Hauptgeld, die von dem Erzbischof zu Mainz ausgegangen waren. Vor den Räten brachte Heinrich vor, dass der Verschreibungsbrief bei Gerhard als Erbe Georgs (Jorg) von Hemsbach (Hembspach) zu Worms liegen sollte. Laut Gerhard hatte Heinrichs Bruder Johann Brendel (+) den Brief von seinem Schwiegervater (schweher) Georg Hemsbach empfangen. Der Pfalzgraf und die Räte handeln aus, dass Heinrich mit seinen Verwandten sich beim Mainzer Erzbischof um eine neue Verschreibung bemühen soll. Die Kosten soll Gerhard ihm ausrichten. Damit wären sie dann geschlichtet. Wenn das Einholen der neuen Verschreibung nicht geschieht, bleibt der gegenwärtige Zustand bestehen und jeder bei seinen Rechten.