Michel Jung aus Oberesslingen, unter dem Verdacht, sich an Hans Friderich aus Mainz mutwillig vergangen zu haben, zu Stuttgart gef., jedoch auf Bitten seiner Freundschaft mit der Auflage freigel., sich auf Mahnung der Obrigkeit dem Stadtgericht Stuttgart zu stellen und peinlichen oder bürgerlichen Rechts gewärtig zu sein, auch eine alte U. zu halten, verspricht eidlich, dies zu befolgen. Er bürgt für sich mit 100 fl und setzt als Unterpfänder Hofreite und Garten seiner Ehefrau Elsbeth Jung, nämlich 1 1/2 M. zu Oberesslingen zwischen Hans Purlin und der gemeinen Gasse und 1 1/2 M. zwischen Thomas Hummel und der gemeinen Gasse gelegen. Schultheiß und Gericht zu Oberesslingen erkennen die Bürgschaft als durch gen. Güter gedeckt an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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