Walburga, Tochter des Kuno, Junggraf zu Manderscheid und Graf zu Blankenheim, und der (å) Walburga von Horn, bekundet, nachdem sie aus der Vormundschaft entlassen ist: Dietrich, Graf zu Manderscheid, Herr zu Schleiden, ihr Vater Kuno und ihre Stiefmutter Mechthild (Metze), Gräfin von Virneburg, Johann, Junggraf zu Manderscheid und Graf zu Blankenheim, und dessen Ehefrau Margarete von der Marck sowie Wilhelm, Junggraf zu Manderscheid, und dessen Ehefrau Adelheid, Gräfin von Moers und Saarwerden, ihre lieben Verwandten und Schwäger, haben im Jahr 1481 am Tag St. Peter ad vincula, dem 1. August, dem Prior und dem ganzen Konvent des Kartäuserklosters St. Alban bei Trier (des gots huss sant Albains Carthuser ordens bussent der stat Trier) erblich und auf immer verkauft, was sie, wie folgt, an Gerichten, Herrschaftsrechten, Dörfern und Bannrechten besessen hatten, nämlich zu Müden (Moeden) den Daunerhof, ferner zu Moselkern (Kerne uff der Mosel), Landkern (Kerne uff Clottenerbergen), Odendorf mit Zugehör, Weilerswist (Wylerswyst), Oberdrees, Rheinbach und Ramershoven (Romershoben). Da die den Käufern ausgestellte Urkunde das Einholen ihrer Zustimmung vorsieht, sobald sie mündig geworden sei, erteilt sie diese nach vorheriger gehöriger Unterrichtung über die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit jenes Verkaufs in vollem Umfang, verzichtet auf alle ihre Rechte an dem verkauften Gut und wird den Verkauf mit keinerlei Rechtsmitteln anfechten. Insbesondere leistet sie den Käufern Währschaft. Sie beschwört das Vorstehende, siegelt und unterzeichnet. Sr.: Ausst. Ausf. Pap. - Sg. rücks. aufgedr. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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