Hans von Bülow vergleicht sich nach dem Tod Franz' von Bülow, mit Busse von der Schulenburg wegen des Gutes Gudow, indem er die Summe von 9500 Gulden lübsch auf Sonntag Exaudi in der Stadt Dannenberg zu bezahlen und ebenso die Mollensche Schuld zu übernehmen und noch anderes verspricht. dagegen letzterer alle Pfandbriefe etc. herausgeben soll. Zeugen auf Bülows Seite: Jörg von Blankeburg, Hauptmann zu Goldbeck. Otto und Jakob von Arnim zu Gerswalde, Albrecht Quitzow auf Stavenow, Joachim und Hans von Bülow auf Gudow und Wehningen resp. Pokrent, Barthold von Parkentin zu Groß Zecher, Wilhelm Moller, der Rechten Dr., der Stadt Hamburg Syndikus, Erasmus Gaedemann zu Wittstock. Zeugen auf Schulenburgs Seite: Ludolph von Alvensleben zu Kalbe, der junge Kone Hahn auf Basedow, Curd von Bülow zu Gartow, Fritz von der Schulenburg, Hans Kerbach zu Mölln, Calixtus Schein, der Rechte Dr. iur., Syndikus von Lübeck. d.d. titum Gudow, Montags nach Misericordias domini den 10. April 1570.
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Hans von Bülow vergleicht sich nach dem Tod Franz' von Bülow, mit Busse von der Schulenburg wegen des Gutes Gudow, indem er die Summe von 9500 Gulden lübsch auf Sonntag Exaudi in der Stadt Dannenberg zu bezahlen und ebenso die Mollensche Schuld zu übernehmen und noch anderes verspricht. dagegen letzterer alle Pfandbriefe etc. herausgeben soll. Zeugen auf Bülows Seite: Jörg von Blankeburg, Hauptmann zu Goldbeck. Otto und Jakob von Arnim zu Gerswalde, Albrecht Quitzow auf Stavenow, Joachim und Hans von Bülow auf Gudow und Wehningen resp. Pokrent, Barthold von Parkentin zu Groß Zecher, Wilhelm Moller, der Rechten Dr., der Stadt Hamburg Syndikus, Erasmus Gaedemann zu Wittstock. Zeugen auf Schulenburgs Seite: Ludolph von Alvensleben zu Kalbe, der junge Kone Hahn auf Basedow, Curd von Bülow zu Gartow, Fritz von der Schulenburg, Hans Kerbach zu Mölln, Calixtus Schein, der Rechte Dr. iur., Syndikus von Lübeck. d.d. titum Gudow, Montags nach Misericordias domini den 10. April 1570.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 804
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1570
Enthält: Ausfertigung, Papier, Siegel und Unterschriften von Hans von Bülow, Busse von der Schulenburg, Blankenberg, Otto von Arnim, Ludolph von Alvensleben und Kone Hane
Verzeichnung
1570 April 10 Gudow
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:54 MEZ