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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Justiz >> Oberlandesgericht Karlsruhe (mit Oberhofgericht)
(1424-) 1703-1956, 1979
Geschichte und Organisation des Badischen Oberhofgerichts bzw. des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Am 10. Juni 1803 nahm das Badische Oberhofgericht, das am 04. Feburar 1803 von Markgraf Karl Friedrich als oberste Gerichtsinstanz geschaffen wurde, für die Markgrafschaft Baden bzw. wenig später für das Großherzogtum Baden seine Tätigkeit auf. Der Sitz des Badischen Oberhofgerichts befand sich anfänglich im Schloss Bruchsal, der vorherigen Residenz des Bischofs von Speyer, und ab dem 23. Juli 1810 bis 1879 im Mannheimer Schloss. Mannheim war zusammen mit der Kurpfalz 1803 in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses in badischen Besitz gelangt. Als Mittelinstanzen agierten unterhalb des Oberhofgerichts die Hofgerichte in Meersburg (ab 1837 Konstanz), Rastatt (ab 1847 Bruchsal), Mannheim und - ab 1813 - in Freiburg. Nach den Änderungen im Gerichtsaufbau 1864 gab es fünf Kreis- und Hofgerichte und sechs einfache Kreisgerichte. In erster Instanz waren anfänglich noch die jeweiligen Ämter zuständig, bis 1857 die Amtsgerichte aus den Bezirksämtern ausgegliedert wurden. Das Oberhofgericht bestand aus zwei Senaten, einem Oberhofrichter, einem Vizekanzler und mehreren Räten. Es besaß das Privilegium de non appellando, d.h. ihm stand die letzte Entscheidung in Rechtssachen zu. Zivilrechtlich war das Oberhofgericht als 2. und 3. Instanz für Urteile der Hofgerichte zuständig. Im Zivilrecht mussten anfangs jedoch viele verschiedene Rechte berücksichtigt werden, so unter anderem das Landrecht Baden-Badens von 1588, das Landrecht Baden-Durlachs von 1654, sowie österreichiches, kurpfälzisches und speyerisches Recht. 1810 trat dann das Badisches Landrecht in Kraft, das sich an den Code Napoléon anlehnte. Ein einheitliches Strafgesetzbuch für das Großherzogtum Baden trat 1851 in Kraft, bis es 1871 vom Reichsstrafgesetzbuch abgelöst wurde. Weitere Reichsjustizgesetze traten ab 1879 in Kraft, zum Beispiel die Straf- und Zivilprozessordnung, die Konkursordnung und verschiedene Kostengesetze. Seit dem 01. Januar 1900 gilt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für Zivilsachen. Am 01. Oktober 1879 wurde das Oberlandesgericht Karlsruhe gegründet, in dem das bisherige Oberhofgericht in Mannheim aufging (s. 240 Nr. 31). Das Oberlandesgericht war in Karlsruhe zunächst in der Linkenheimer Straße zusammen mit dem Amts- und Landgericht untergebracht. Ab 1902 bekam es ein eigenes Dienstgebäude in der Hoffstraße 10 (s. 240 Nr. 8250). Organisatorisch teilte es sich in zwei Zivilsenate und einen Strafsenat mit zunächst je fünf Richtern, einem Präsidenten, zwei Senatspräsidenten und 18 Räten. Unterhalb des Oberlandesgerichts Karlsruhe traten nun an die Stelle der bisherigen Kreis- und Hofgerichte sieben Landgerichte, nämlich in Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Offenburg und Waldshut sowie ab 1899 in Heidelberg. Die Landgerichte waren neben den 57 Amtsgerichten die Eingangsinstanzen für Rechtsstreite. Nach der NS-Machtübernahme 1933 wurde die Justizhoheit auf das Reich übergeleitet, wodurch die badischen Gerichte zu Einrichtungen des Reiches wurden (s. 240 Nr. 662). Sie brachte weiterhin das Ende der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit. In Folge der zahlreichen organisatorischen Änderungen wurden Ende 1933 beim Oberlandesgericht Karlsruhe außerdem ein Erbgesundheitsobergericht und ein Erbhofgericht gebildet (s. 240 Nr. 658 und 659; vgl. Bestände 539 und 540 im Generallandesarchiv). Nach dem 2. Weltkrieg wurde Karlsruhe in der amerikansichen Besatzungszone zwischenzeitlich zum Nebensitz des Oberlandesgerichts Stuttgart, während in der französischen Besatzungszone (Süd-Baden) ein eigenes Oberlandesgericht in Freiburg existierte. Nach der Gründung Baden-Württembergs 1952 wurde das Oberlandesgericht Kalrsruhe wieder selbststständig. In Freiburg verblieben lediglich Außensenate des Oberlandesgerichts in Karlsruhe.
Die kurpfälzischen Gerichte: Am 12. April 1720 verkündete Kurfürst Carl Philipp die Verlegung seiner Residenz von Heidelberg nach Mannheim. Auch das kurfürstliche Hofgericht als zentrales Zivilgericht der Kurpfalz nahm seinen Sitz im Schloss Mannheim, bis es 1766 im Kaufhaus am Paradeplatz in Mannheim einzog. Es war zuständig für Klagen von Gemeinden und war der privilegierte Gerichtsstand für alle Adligen, die mit der Kurpfalz in Lehens- oder Schutzverhältnissen standen, und für die kurpfälzischen Beamten. Weiterhin war es als Berufungsinstanz zuständig und verhandelte weitaus mehr "Appellationsverfahren" als erstinstanzliche Verfahren. Über dem Hofgericht stand das Ober-Appellationsgericht, wie es sich seit dem 22. Dezember 1729 nannte, als landesherrliches Revisionsgericht und letzte Instanz. Es bestand aus einem Ausschuss der Regierung und hatte seinen Sitz im Kaufhaus N 1 ebenfalls in Mannheim. Zuvor hatte der Kurfürst selbst diese Aufgabe wahrgenommen. Zwischen 1726 und 1734 gab es außerdem ein eigenständiges Mannheimer Wechselgericht. Danach erledigte eine besondere Abteilung des Kurpfälzischen Hofgerichts diese Aufgabe. Durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Feburar 1803 fiel die Kurpfalz an Baden und das kurpfälzische Ober-Appellationsgericht wurde vom Badischen Oberhofgericht in Bruchsal abgelöst.
Bearbeiterbericht, Konversion und Klassifikation des Bestandes: Bei dem vorliegenden Bestand 240 Oberlandesgericht Karlsruhe handelt es sich um den Grundbestand, der mehrere Archivalienzugänge des Oberlandesgerichts Karlsruhe vereint, die bisher in einer Kartei verzeichnet waren. Die Kartei gliederte sich in Generalia und Spezialia (ortsbezogene Akten), ohne Rücksicht auf die verschiedenen Provenienzen und die ihnen jeweils eigene Art der Aktenführung und Aktenablage. Die Konversion der Daten von den Karteikarten erledigte Frau Sandra Schleinitz von 2015 bis 2016. Die Redaktion der hergebrachten Titelaufnahmen, Korrekturen und Verbesserungen sowie eine neue Klassifikation des Bestandes, so weit möglich orientiert an den Provenienzen, nahm Sara Diedrich von August bis Oktober 2016 vor. Dabei wurde unter anderem auf eine Modernisierung der Schreibweise von Ortsnamen geachtet. Im Zuge der Neubearbeitung wurde der Bestand verpackt. Dabei stellte sich heraus, das eine umfangreiche Serie Zivilprozessakten in zweiter Instanz nicht im alten Karteifindmittel enthalten gewesen war. Diese Unterlagen wurden nachverzeichnet. Die neue Klassifikation des Bestandes unterteilt zunächst in die verschiedenen Provenienzen, nämlich in Akten kurpfälzischer Provenienz bis 1803, eine Akte markgräflich badischer Provenienz vor 1803, Akten des Badischen Oberhofgerichts in Bruchsal und Mannheim von 1803 bis 1879 und zuletzt in Akten aus der Zeit des Oberlandesgerichts in Karlsruhe ab 1879. Allerdings gibt es zwischen den Provenienzen zeitliche Überschneidungen. So beinhaltet die Überlieferung des Badischen Oberhofgerichts, obwohl erst 1803 geschaffen, Vorakten mit einer Laufzeit ab 1730, und das Oberlandesgericht Karlsruhe Vorakten seit 1803 aus der Zeit des Badischen Oberhofgerichts. Die zeitlichen Überschneidungen ergeben sich daher, dass einige Prozesse zum Zeitpunkt des Übergangs der Kurpfalz auf Baden 1803 noch nicht beendet waren und deshalb vom Badischen Oberhofgericht bzw. beim Übergang vom Badsichen Oberhofgericht in Mannheim zum Oberlandesgericht in Karlsruhe 1879 als Nachfolgeinstitutionen fortgeführt wurden. Solche Akten wurden bei vorliegendem Bestand jeweils ihrer letzten Provenienz zugeordnet. Gerade zwischen dem Oberhofgericht und dem Oberlandesgericht ab 1879 gibt es keinen scharfen Bruch in den Akten; es finden sich nicht nur Prozessakten, sondern auch viele Generalia-Akten aus der Zeit des Badischen Oberhofgerichts in der Gliederung des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Außerdem führte das Badische Oberhofgericht Prozesse der Markgrafschaft Baden vor 1803 sowie Prozesse der gerichtlichen Institutionen des 1806 aufgelösten Alten Reichs fort, nämlich des Reichshofrats und des Reichskammergerichts. Die Generalia-Einteilung wurde bei der neuen Klassifikation in allen Provenienzschichten beibehalten. Auch die Spezialia (ortsbezogene Akten) wurden grundsätzlich beibehalten, außer in der Provenienzschicht des Oberlandesgericht Karlsruhe.
Erläuterung zu den Provenienzen: Insgesamt konnten drei Hauptgruppen von Provenienzschichten ausgemacht werden: Kurpfälzische Provenienz bis 1803: Im Bestand 240 Oberlandesgericht Karlsruhe befanden sich unter den Generalia und den Spezialia der alten Klassifikation auch Akten kurpfälzischer Provenienz. Diese stammen vom Kurpfälzischen Hofgericht und bzw. oder dem Kurpfälzischen Oberappellationsgericht. Es handelt sich dabei um wenige Generalia, sowie um einige Wechselbriefe, Quittungen und Bescheinigungen über Depositen in Einzelfällen, vor allem aber Prozessakten aus den ehemals kurpfälzischen Orten. In dieser Provenienzschicht stehen nur diejenigen Prozesse, deren Laufzeit noch in kurpfälzischer Zeit endet. Prozesse vor kurpfälzischen Gerichten, die beim Übergang der Kurpfalz an Baden 1803 noch nicht beendet waren, wurden ihrer letzten Provenienz zugeordnet, also dem Badischen Oberhofgericht. Die Provenienzen von 240 Nr. 175 , 176 und 253 waren unklar, aber es ist zu vermuten, dass es sich um kurpfälzische Unterlagen handelt. Badisches Oberhofgericht 1803-1879: Das Badische Oberhofgericht übernahm als zuständige Nachfolgebehörde aber nicht nur laufende Prozesse von der Kurpfalz, sondern mit dem Ende des Alten Reichs 1806 auch Prozesse, die beim Reichshofrat und beim Reichskammergericht geführt worden waren (s. 240 Nr. 492), sowie einige wenige Prozess der gerichtlichen Instanzen der Markgrafschaft Baden vor 1803, d.h. konkret die markgräflich Badischen Oberämter Rötteln und Eberstein sowie das Markgräfliche Hofgericht. Daneben tauchen im Einzelfall das Speyerische Hofgericht, das Hochstift Würzburg und die Hochfürstliche Regierung Stift Straßburg als Vorprovenienzen in der Schicht des Badischen Oberhofgerichts auf. Die jeweiligen Vorprovenienzen wurden bei den betreffenden Verzeichnungseinheiten angegeben. In der Akte 240 Nr. 6706 erwähnt ein Schreiben des Badischen Oberhofgerichts in Mannheim von 1842 eine oberhofgerichtliche Filial-Registratur in Bruchsal, worin sich alt-pfälzische Oberappellationsgerichtsakten befinden. Aus weiteren Schreiben geht hervor, dass ein Depot kurpfälzischer Oberappellationsgerichtsakten im Jahr 1857 aus Bruchsal nach Mannheim verbracht wurde (s. 240 Nr. 4742 und 4778). Von dort müssen sie nach 1879 dann in das Oberlandesgericht Karlsruhe verbracht worden sein. Oberlandesgericht Karlsruhe ab 1879: Innerhalb dieser Provenienzschicht finden sich sowohl bei den Generalia-Akten als auch bei den Prozessen Akten mit einer Vorlaufzeit seit 1803. Das heißt, dass allgemeine Bestimmungen und Vorschriften in den verschiedensten Bereichen und Akten zur Organisation und zum Personal sowie Prozesse, die 1879 noch nicht beendet waren, aus der Zeit des Badischen Oberhofgerichts auch in der Provenienzschicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu finden sind. In einigen wenigen Fällen, vor allem in denen es die Organisation der Dienststelle betraf, wurden von diesen Verzeichnungseinheiten Verweisungen in der Provenienzschicht des Badischen Oberhofgerichts angelegt. Die Angabe der Vorprovenienz bei den einzelnen Verzeichnungseinheiten erfolgte nur bei Beginn der Laufzeit im Jahr 1879. Neben den drei Hauptgruppen wurde noch in eine vierte Provenienzschicht gegliedert. Dabei handelt es sich um die Markgrafschaft Baden vor 1803, worin sich jedoch nur eine Nummer befindet, die Landesherrlichen Instruktionen in Revisionssachen von 1791.
Hinweise zum Bestandsinhalt: Der Bestand 240 Oberlandesgericht Kalrsruhe beinhaltet unter den Generalia Akten über die Organisation, Einrichtung und Unterbringung des Badischen Oberhofgerichts und des Oberlandesgerichts Karlsruhe sowie deren Personal. Weiterhin finden sich Prozessvorschriften und Verfahrensgrundlagen für das Gericht und rechtliche Grundlagen für die verschiedensten Bereiche, wie Erbschaften, Ehescheidungen, aus dem Militärwesen, dem Bankenwesen und aus dem Bereich Gewerbe und Handel, über die Führung von Grundbüchern oder Abkommen mit anderen Ländern für den Rechtshilfeverkehr. Auch Unterlagen über Notare und Notariate, Anwälte und die Staatsanwaltschaft sind dabei vertreten sowie über die Amts- und Landgerichte und deren Aufgaben. Die ortsbezogenen Prozesse in der kurpfälzischen Provenienzschicht und in der des Badischen Oberhofgerichts handeln vor allem von Erbschaften, Kirchensachen, Grenzstreitigkeiten, Waidrechten, Waldrechten, Zehntsachen und anderen Abgaben. Teilweise finden sich in den Prozessakten handgezeichnete und kolorierte Pläne sowie Beilagen, deren Laufzeiten bis in das 15. Jahrhundert zurück gehen, allerdings zumeist in einer späteren Abschrift. Besonders treten auch Prozesse hervor, die mit den Adelsherrschaften von Fürstenberg, von Leiningen und von Wiser zu tun haben. Prozesse in der Schicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe handeln unter anderem von Ehescheidungen nach 1900, vor allem in den 1920er Jahren, der Aufhebung von adligem Familien- und Stammgut in den 1920ern und 1930er Jahren, Eigentumsstreitigkeiten sowie von der Behandlung "feindlichen Vermögens" 1940-1956. Daneben gibt es Dienststrafverfahren aus den 1930er Jahren, sowie Terminbücher des Gerichts von 1921-1931, die tabellarisch den Kläger, den Beklagten, deren Rechtsanwälte und teilweise den Gegenstand des Rechtsstreits auflisten. Hingewiesen sei auch auf die zahlreichen Strafverfahren wegen Hochverrats, Landfriedensbruchs und Aufruhrs innerhalb der Verbrechensakten, die beim Badischen Oberhofgericht nach dem Ende der 1848er Revolution in Baden in die Berufung gelangten. Darunter finden sich zum Beispiel die Hochverratsverfahren zu bekannten historischen Persönlichkeiten, wie Gustav Struve (s. 240 Nr. 2395-2397) und Friedrich Hecker (s. 240 Nr. 1719). Ebenfalls findet sich unter den Verbrechen das Verfahren zu Karl Ludwig Sand für den Mord an dem russichen Staatsrat von Kotzebue 1819 (s. 240 Nr. 2227 und 2228).
Literaturhinweise: Haehling von Lanzenauer, Reiner: Zur Geschichte des Oberlandesgerichts Karlsruhe, in: Festschrift 200 Jahre Badisches Oberhofgericht, Oberlandesgericht Karlsruhe, hg. von Werner Münchbach, Heidelberg 2003, S. 3-24. Radke, Holger/Zöbeley, Günter: Die Gerichte im Landgerichtsbezirk Mannheim, in: Festschrift 200 Jahre Badisches Oberhofgericht, Oberlandesgericht Karlsruhe, hg. von Werner Münchbach, Heidelberg 2003, S. 425-464.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.