Der Ulmer Bürger Liutprand Strölin, Sohn des verstorbenen Peter Strölin, stiftet zu seinem, seiner Ehefrau Jutta ("Gu/o/te") geborene von Riedheim ("Riethain") [Gde. Holzheim/Lkr. Donau-Ries] und seiner Vorfahren Seelenheil eine ewige Messe in der Kirche des Franziskanerklosters ("der Mindern Brv/o/der") in Ulm [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] an dem Altar, den er dort bei der Nebentür gestiftet hat. Dazu hat er dem Guardian und dem Konvent des Klosters seinen Hof in Witthau ("Wythowe") [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] übergeben, der jährlich 20 Imi und 2 Muth Roggen, 1 Pfund und 5 Schilling Heller, 30 Käse, 100 Eier und 1 Fastnachtshuhn zinst. Dafür sollen die Franziskaner täglich eine Messe an dem Altar feiern. Bei Säumnis fällt der Ertrag des Hofes in dem betreffenden Jahr zur Hälfte an die Erben des Stifters und zur Hälfte an das Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254]. Die Franziskaner dürfen den Hof weder verkaufen noch verpfänden oder sonst belasten. Tun sie dies trotzdem, dann sind die darüber geschlossenen Verträge ungültig und die Erträge des Hofes fallen solange zur Hälfte an die Erben des Stifters und zur Hälfte an das Spital in Ulm, bis der Verkauf oder die Verpfändung rückgängig gemacht sind.