1597 Mai 27 [neuer Stil] (Dienstag) Bischof Julius von Würzburg beurkundet: In den Auseinandersetzungen zwischen den Hübnern der drei Dorfschaften Höttingen, Gaurettersheim und Simmringen wegen der Holzgerechtigkeit in den vier seit alters gemeinsam genutzten Waldungen Rammenschlag, Birkich, Ober- und Unterlöhlich zwischen Bütthard, Höttingen, [Gau-]Rettersheim und Simmringen wurde gegen die von Simmringen wegen der Weigerung zur Zahlung einer Strafe auf Pfändung erkannt. Auf einem Schiedstag am oben gen. Tag wurden jedoch die Auseinandersetzungen über folgende Punkte geschlichtet: 1) die Aufteilung der vier Waldungen, 2) die Holzlieferungen der anderen Gemeinden an die von Simmringen, 3) die Holznutzung des Pfarrers zu [Gau-]Rettersheim, 4) das Besoldungsholz des Schulmeisters zu [Gau-]Rettersheim, 5) die Forderung des hohenlohischen Wegzöllners zu Simmringen nach Holz für den Bau von Wegen und Brücken, 6) der Zugang der Parteien zu ihren Waldungen, 7) die Aufhebung der verhängten Bußen, 8) die Übernahme der Unkosten und 9) die künftige Rügung und Bestrafung von Verstößen gegen die Holzordnung. Siegler: 1) Bischof Julius (Unser Secret Insigel) zugleich für sein Stift namens der Untertanen zu Höttingen, 2) Dekan, Senior und Kapitel des Stifts Neumünster namens der Untertanen zu Gaurettersheim sowie 3) Johann [IV. Lurtz], Abt des Klosters Schöntal, namens der Untertanen zu Simmringen Ausf. Perg. - 3 Sg., 1. und 2. in Holzkapsel ohne Deckel, 3. [= Neumünster] abg., Pressel anh. - Rv: Holtzvertrag Anno 1597; - Des Closters Dorff Sümringenn bey Bütterdt ufm Gäw Bem.: Im Findbuch von 1825 S. 230 zusätzlich zum Verweis auf das Diplomatar von 1619 nachgetragen: Or. Perg., 2 Sieg. (aus Mergentheim, Probsthof). [Um 1890 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart] eingekommen; s. U 598.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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