Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut zum Wolfbühl, das Christina Keßlerin verliehen ist, für den Fall ihres Todes dem Sohn Georg Eberlin und Ehefrau Eva Siggin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich auch fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 24 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, 2 Streichen Erbsen, 3 lb d an Geld, alles in Ravensburger Maß und Währung, 6 Hühner, 100 Eier, 3 Fasnachthennen. Ein Fuhrdienst muß mit einem Fuder Wein zum Bodensee durchgeführt werden. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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