Der Bischof von Konstanz Heinrich [von Brandis] erklärt, dass seit längerer Zeit Streitigkeiten zwischen den Bischöfen von Konstanz auf der einen Seite sowie den Äbten des Benediktinerklosters Reichenau ("Augiemaioris") [Lkr. Konstanz] und den Vikaren der Pfarrkirche [St. Marien ennet Feld] in Ulm [abgegangen, Bereich Alter Friedhof] auf der anderen Seite darüber herrschen, wieviel für die sogenannte Quart von den Einkünften der Ulmer Pfarrkirche an die Konstanzer Bischöfe zu entrichten ist. Während die Bischöfe dafür ein ganzes Viertel von allen Einkünften der Pfarrei Ulm gefordert haben, erklärten die Äbte von Reichenau und die Vikare in Ulm, dass sie nur zur Entrichtung von 12 Pfund Heller für die Quart verpflichtet sind. Um diesen Streit beizulegen, haben sich nun Bischof Heinrich und der Abt des Klosters Reichenau Eberhard [von Brandis] darauf verständigt, dass künftig die Äbte des Klosters Reichenau oder die Vikare in Ulm von den Einkünften der Ulmer Pfarrkirche jedes Jahr 10 Pfund Konstanzer Heller für die Quart an die Bischöfe von Konstanz entrichten werden. Der Propst Felix [Stucki], der Dekan Ulrich [Pfefferhard] und das Domkapitel zu Konstanz stimmen dieser Einigung ausdrücklich zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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