Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass der Deutschmeister Reinhard von Neipperg, sein "besunder frunt und gevatter", einen Teil an Dörzbach (Dortzpach) innegehabt und mit seinen Untertanen (verwanten) in den widerruflichen Schirm des Pfalzgrafen gestellt hatte. Nachdem Reinhard diesen Teil an den pfalzgräflichen Getreuen Konrad von Berlichingen, Ritter, und andere Vormunde der Kinder des Dietz von Berlichingen (+) verkauft hat, bewilligt Kurfürst Philipp, dass sowohl ihm als auch den Vormunden zukünftig ein Widerrufrecht des Schirmvertrags zustehen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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