König Ludwig (Ludewich) bekundet, daß er sich gegenüber seinen Getreuen Hermann von "Haldenberch", seinem Viztum zu München, und Seifrid von Rothenburg (Rotenburch) sowie einem Rat seines Oheims von Kärnten (Chaernden), den dieser dazu [als Bevollmächtigten] aufstellen würde ("swelhen er dar zv schaffet"), eidesstattlich verpflichtet ("verbunden") hat, gegen denselben Oheim von Kärnten alles das zu tun, was ihm die vorher genannten drei zu tun heißen würden, in welchen Sachen es auch sei. Siegler: König Ludwig

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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