Hans Weigenat, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Jost Becherholz und seiner Ehefrau Margarethe gegenüber der gemeinen Präsenz des St. German- und Moritz-Stifts zu Speyer über 40 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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