Clamor von dem Busche, Erbherr zur Ippenburg und Harlinghausen, kurfürstlich-brandenburgischer Landdrost, Landrentmeister Arnold Schöneberg Conßbruch und Landschreiber Arnold Henrich Meinders bewilligen dem kurfürstlichen Leibeigenen Johan Herman Wüllner aus dem Sandhagen, dass er dem Johan Andreis Intrup und dessen Ehefrau Ilschen Westerhofes einen bei seinem Hof liegenden Hügel zu einem Haus für diese gegen Zahlung von 20 Talern lebenslänglich einräumt, weil er zur Abfindung seines verstorbenen Bruders Frau Catarine Margrete Peppers, der er mit 30 Talern verschuldet war, Geld braucht; ferner dass Wüllner dem Intrup dazu ein Stück Feldland auf dem Heukamp am Hagen gegen eine jährliche Rente auf Lebenszeit überlässt.