Der Notar Widericus Hoppe zu Lüneburg beglaubigt die von Meister Simon Cruse daselbst als Prokurator des früheren Bürgermeisters Alf Langwarden zu Oldenburg verlesene Appellation des Letzteren an das kaiserliche Hofgericht wegen der Rechtsverweigerung, die er in seinem Prozesse mit dem Grafen Christian von Oldenburg und der Stadt Oldenburg von seiten des kraft kaiserlicher Kommission zum Richter bestellten Herzogs Bernhard von Sachsen-Lauenburg erlitten habe. Auf der Rückseite beglaubigt der Notar unter dem 30. Mai d. J. die in Lauenburg erfolgte Insuation der Appellationsschrift.

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Stadtarchiv Oldenburg
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