Freiherr Kaspar zu Mörsperg und Beffort entscheidet im Auftrag des Freiherrn Leo von Staufen, österreichischen Stadtthalters im Oberelsaß, die Klage genannter Mitglieder der Familie von Schönau gegen Ulrich von Habsburg, Ritter und Vogt der Herrschaften Laufenburg und Rheinfelden: 1) die von Kaspar von Schönau vorgenommene Setzung eines Marksteins an der sogenannten Erfenmatte zu Wigenstetten, 2) die von Ulrich von Habsburg befohlene Beseitigung des daran angebrachten Schönauer Wappens, 3) das Umhauen des von Kaspar von Schönau zu Wegenstetten errichteten Hochgerichts, 4) die Beseitigung des von letzterem ebenda errichteten Wildhags zu Wegenstetten auf Befehl Ulrich von Habsburgs, 5) wegen der auf Befehl Ulrich von Habsbergs sogenannten Verhaftung einer Frau zu Riedmatt, in der Herrschaft Wehr gelegen, und deren Gefangensetzung zu Rheinfelden. Punkt 1-3, 5 werden zugunsten Ulrichs von Habsburg, Punkt 4 zugunsten von Kaspar von Schönau entschieden.