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Ritter Hermann von Lüdinghausen erteilt seinem Schwager Hermann de Horst eine Anweisung über 40 Mark auf die von dem Abt von Werden abzutragende Lösesumme der ihm verpfändeten Gefälle des Hofes Lüdinghausen. D. 1304 crastino Scholasticae virg.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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