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Herrschaft Burgbrohl (Bestand)
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Form und Inhalt: Die Beständegruppe umfasst Bestände relativ kleiner Herrschaften aus dem Norden des heutigen Landes Rheinland-Pfalz, deren Besitz ihren (adligen) Inhaber zur Mitgliedschaft im Kanton Niederrhein des rheinischen Ritterkreises und damit in der Reichsritterschaft berechtigte; die Reichsritterschaft bildete etwa ab dem 15. Jahrhundert eine besondere Körperschaft innerhalb des (1806 aufgelösten) Alten Reiches. Dass die reichsritterlichen Güter (über den Ritterkanton Niederrhein) nur dem Reich Steuern zahlten, war Ausweis ihrer Reichsunmittelbarkeit, d.h. des Umstandes, dass sie außer dem Kaiser und den obersten Reichsorganen (z.B. Reichstag und Reichskammergericht) keiner Autorität unterstanden - also nicht "landsässig" waren, d.h. nicht der Landeshoheit eines Herzogs, Grafen oder sonstigen Regenten untergeordnet waren.
Die auf den kleineren reichsritterschaftlichen Höfen wohnenden Menschen waren entweder ausschließlich Untertanen der Besitzer und unterstanden nicht der Verwaltung der Gemeinden, in deren Territorien die Güter und Höfe lagen, oder sie waren als Pächter und Zinsbauern normale Einwohner ihres Dorfes oder Fleckens. Über seine Untertanen, die meist nur dort anzutreffen waren, wo ganze Herrschaften oder Dörfer unter der Reichsritterschaft standen, hatte der Reichsritter die Landeshoheit, die Polizeigewalt, den Religionsbann, ein beschränktes Gesetzgebungs- und Verordnungsrecht, die Zivilgerichtsbarkeit und die Befugnis, kommunale Abgaben zu verhängen und einzutreiben; über letztere war er den Untertanen Rechenschaft schuldig. Über die Blutgerichtsbarkeit verfügte der Reichsritter nur dann, wenn ihm diese vom Kaiser verliehen worden war. Dasselbe galt vom Bergregal. Das Besteuerungsrecht stand den Ritterkantonen zu.
Die Reichsunmittelbarkeit stellte im Hinblick auf die Bereiche der Finanzen, der Politik, der Justiz und des sozialen Status ein bedeutendes Kapital ihres Besitzers dar; ein Kapital, das häufig gegen den Anspruch der benachbarten Territorialherren auf Landeshoheit verteidigt werden musste. Diesen Kampf verlor die Reichsritterschaft endgültig 1806 mit der Mediatisierung, d.h. der Unterstellung aller reichsritterlichen Territorien unter die Landeshoheit eines größeren Territoriums; eine Maßnahme, die im Zusammenhang stand mit der Umgestaltung der Verfassungsverhältnisse in Deutschland unter dem Druck des napoleonischen Kaiserreiches: Nicht zufällig erfolgten 1806 auch die Aufhebung des Alten Reiches und die Gründung des Rheinbundes als Bündnis deutscher Staaten unter dem Protektorat des Kaisers der Franzosen. Auf dem linken Rheinufer waren die reichsritterlichen Herrschaften - wie überhaupt alle dort bestehenden Territorien - schon 1794 gänzlich aufgehoben worden, als Frankreich dieses Gebiet militärisch besetzt hatte, das ihm 1801 (Frieden von Lunéville) völkerrechtlich abgetreten wurde. Die Beständegruppe umfasst Überlieferungen reichsunmittelbarer Herrschaften aus dem Norden des heutigen Landes Rheinland-Pfalz von höchst unterschiedlichem Umfang. Am größten - jeweils mehrere tausend Archivalien - sind die Bestände zu den Herrschaften Bassenheim (Best. 53C005) und Landskron (Best. 53C025) sowie das Archiv der Freiherren von Preuschen bzw. zu deren Besitz in und um Osterspai auf der rechten Rheinseite bei Braubach (Best. 53C054).
Mit jeweils mehreren hundert Archivalien ebenfalls reichhaltig fällt die Überlieferung in den folgenden Beständen aus: Herrschaft Ehrenburg an der Mosel (53C013), Burgfrieden Eltz (Best. 53C014), Herrschaft Gemünden (Best. 53C016), Herrschaft Layen und Rümmelsheim (Best. 53C030), Reichsherrschaft Steinkallenfels (Best. 53C046) und Reichsherrschaft Waldeck (Best. 53C048). Immerhin jeweils über hundert Archivalien umfassen die Bestände zum Dorf Mandel (Best. 53C035) sowie zu den Reichsherrschaften Schweppenhausen und Schöneberg (Best. 53C044) bzw. Soetern oder Eberswald (Best. 53C045). Auf ungefähr zwischen zwanzig und hundert Archivalien beläuft sich die Überlieferung in den folgenden Beständen: Herrschaft Adendorf und Eckendorf (Best. 53C002), Herrschaft Blieskastel (Best. 53C007), Herrschaft Bürresheim (Best. 53C008), Herrschaft Burgbrohl (Best. 53C010), Herrschaft Dalberg/Amt Wallhausen (Best. 53C012), Dorf Hirschfeld (Best. 53C018), Dorf Hüffelsheim (Best. 53C020), Herrschaft Illingen (Best. 53C023), Herrschaft Königsfeld (Best. 53C024), Dorf Laufersweiler (Best. 53C027), Herrschaft Martinstein (Best. 53C036), Reichsherrschaft Wartenstein (Best. 53C051) und Dorf Wollmerath (Best. 53C052). Mit weniger als zwanzig Archivalien als nur rudimentär ist die Überlieferung in den folgenden Beständen zu bezeichnen: Dorf Abtweiler (Best. 53C001), Herrschaft Ahrenthal und Franken (Best. 53C003), Herrschaft Argenschwang (Best. 53C004), Dorf Bullay (Best. 53C009), Dorf Butzweiler (Best. 53C011), Dorf Hasborn (Best. 53C017), Dorf Oberhirzenach (Best. 53C019), Dorf Lauschied (Best. 53C028), Herrschaft Leiningen/Hunsrück (Best. 53C029), Dorf Lindenschied (Best. 53C031), Burg und Dorf Lissingen (Best. 53C032), Dorf Lixingen (Best. 53C033), Dorf Lütz (Best. 53C034), Dorf Mellich (Best. 53C037), Dorf Merxheim (Best. 53C038), Dorf Oberehe (Best. 53C040), Dorf Saffig (Best. 53C041), Burg Schweppenburg (Best. 53C043), Reichsherrschaft Ulmen (Best. 53C047), Reichsherrschaft Waldlaubersheim (Best. 53C049) und Reichsherrschaft Wallenborn (Best. 53C050). Aufgelöst wurde der Bestand zum Dorf Bausendorf (Best. 53C006), über dessen Geschichte der Bestand 52,012 (Herrschaft Lösnich und Dorf Bausendorf) des Landeshauptarchivs Koblenz informiert. Die mehrere hundert Archivalien umfassende Überlieferung der Herrschaft Malberg (Best. 53C053) wurde an das Kreisarchiv des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg abgegeben.
Inhaltlich nimmt der breite Komplex der Güterverwaltung (Verpachtung, Kauf und Verkauf, Korrespondenz, Personal) sicher den größten Anteil der Archivalien ein; große Anteile entfallen auf den Bereich der Finanzen (Einkünfte und Ausgaben, Schulden), auf Rechtsstreitigkeiten der besitzenden Familien oder ihrer Untertanen, auf das Kirchenpatronat, Forst- und Bausachen, Lehen sowie auf das breite Spektrum familiärer Angelegenheiten (Genealogie, Eheverträge, Testamente, Nachlässe, Korrespondenz).
Bestand
Fabricius, Wilhelm: Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz Bd. 2: Die Karte von 1789. Einteilung und Entwickelung der Territorien von 1600 bis 1794, Bonn 1898 (ND Bonn 1965)
Petry, Ludwig (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Bd. 5: Rheinland-Pfalz und Saarland, 3. Aufl., Stuttgart 1976
Hinzuweisen ist zunächst auf die Überlieferung des Direktoriums der niederrheinischen Reichsritterschaft im Landeshauptarchiv Koblenz (Bestand 53B) sowie auf die dortige Beständegruppe 54A-Z (Adel und andere Geschlechter), die eine umfangreiche Überlieferung zu reichsritterlichen Familien vom Mittelrhein, aus der Eifel, dem Hunsrück, dem Westerwald und den angrenzenden Regionen enthält. Was sich allein in den staatlichen Archiven der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und Baden-Württemberg sonst noch an ergänzender Überlieferung befindet, kann aufgrund der Menge der Bestände und der Vielfältigkeit ihrer Beziehungen zu verschiedenen weltlichen und geistlichen Herrschaften der Region nicht pauschal aufgelistet werden.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.