Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Matthäus Marx von Eckwersheim (Enckverßheim) und seine Söhne ¿ den Ritter Jörg sowie Jakob, Lukas und Adolf ¿ für 10 Jahre zu seinen Dienern an. Sie sollen dem Pfalzgrafen auf dessen Ersuchen in allen Geschäften gegen jedermann mit vier reisigen Pferden, "wol gerust als sich zum ernst geburt", dienen und aufwarten. Matthäus und seine Söhne haben Treue und Huld gelobt. Wenn er sie zu Diensten aufbietet, will der Pfalzgraf ihnen mitsamt Knechten und Pferden Kost, Futter und Beschläge reichen. In offenen Kriegen und Fehden soll ihr reisiger Schaden gütlich ersetzt, bei Nichteinigung der Entscheid über Schadensersatz dem Mehrheitsentscheid des kurpfälzischen Hofmeisters, Marschalls und ihres übergeordneten Hauptmanns anheimgestellt werden. Für den Dienst versichert der Pfalzgraf, sie für zehn Jahre zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Dem Ältesten unter Matthäus und seinen Söhnen will der Pfalzgraf jährlich ein Hofkleid wie anderen vom Hofgesinde durch seinen Zinsmeister zu Hagenau reichen lassen. Sie sollen dem Pfalzgrafen für 10 Jahre ihre Schlösser Bilstein (Byelstein) und Stotzheim öffnen und dessen Landvogt, Zinsmeister und Amtsknechten in ihren Dörfern Berstett, Eckwersheim, Olwisheim (Olveßheim) und Schnersheim (Snerßheim) jährlich zwei oder drei Mal Atzung und Lager geben und gewähren.