Der Ulmer Bürger Heinrich Neithardt bekennt, dass er Johann Botzenhart von Pfuhl ("Pfu/o/l") [Stadt Neu-Ulm] seine Selde in Pfuhl mit Haus, Hofstatt und Garten zwischen der Hofstatt des Ulrich Käriss und einer anderen Hofstatt des Beliehenen sowie 4 Tagwerk Wiesen in Pfuhl im Ried Hinter Walstetten zu Erbrecht verliehen hat. Der Beliehene kann das Haus auf der Selde abbrechen und ist nicht verpflichtet, dann ein neues Haus dort zu errichten. Dafür soll er ihm am kommenden 11. November ("vff sant Martins tag") 1 rheinischen Gulden sowie am 11. November 1506 15 böhmische Groschen bezahlen. Außerdem hat er von Selde und Wiesen jährlich 4 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn zu entrichten sowie die Güter in gutem Kulturzustand zu halten. Bei Besitzerwechseln muss der Abziehende 1 böhmischen Groschen als Weglöse und der neue Besitzer 1 böhmischen Groschen als Handlohn bezahlen. Der Beliehene und seine Erben können ihr Erbrecht an Selde und Wiesen verkaufen oder verpfänden.