Hugo, v. G. Gn. der etc. Münster Werden und Helmonstede Abt,
eröffnet dem Doctor der Theologie Henricus Julius Strebius, daß Er ihm, auf
Verwendung des Durchlauchtigsten Fürsten Friedrich Ulrich, Herzogs zu
Lüneburg, Seines Gnädigen Herren, die durch den Tod des Laurentius Scheyrlin
erledigte Pfarrkirche S. Stephani zu Helmestedt, - deren Collation u.
Provision gleich allen anderen Verfügungen darüber Ihm u. Seinen
Nachfolgern, als Patronen u. Collatoren, nach vollem Patronatsrecht zustehe
-, u. deren Besorgung übetrage, ihm deren fromme Verwaltung nebst allen
Rechten, Zubehörungen u. Einkünften hierdurch empfehle, u. ihn mit letzteren
providire, auch ihn unter der Bedingung instituire u. investire, daß er
dieser Kirche mit lauterer Lehre des Evangeliums u. musterhaftem Wandel, zum
Heile der ihm anvertrauten Seelen u. zur Ehre Gottes vorstehe, ihre
Besitzungen, Rechte u. Freiheiten wahre, u. die etwa verlorenen wieder zu
erlangen sich bemühe, keineswegs aber ohne Seine, des Abts, Erlaubniss sie
vertausche, resignire, oder sonst anders, als in Seine Hände, aufgebe. - -
Dat. in Monasterio nostro S. Ludgeri prope Helmstad anno incarnationis 1619,
15 mensis Januarii. - (Mit des Abts Unterschrift - "Hugo Guerthinensium et
Helmonstedensium Abbas"- u. angeh. beschädigten Secretsiegel.)