Hugo, v. G. Gn. der etc. Münster Werden und Helmonstede Abt, eröffnet dem Doctor der Theologie Henricus Julius Strebius, daß Er ihm, auf Verwendung des Durchlauchtigsten Fürsten Friedrich Ulrich, Herzogs zu Lüneburg, Seines Gnädigen Herren, die durch den Tod des Laurentius Scheyrlin erledigte Pfarrkirche S. Stephani zu Helmestedt, - deren Collation u. Provision gleich allen anderen Verfügungen darüber Ihm u. Seinen Nachfolgern, als Patronen u. Collatoren, nach vollem Patronatsrecht zustehe -, u. deren Besorgung übetrage, ihm deren fromme Verwaltung nebst allen Rechten, Zubehörungen u. Einkünften hierdurch empfehle, u. ihn mit letzteren providire, auch ihn unter der Bedingung instituire u. investire, daß er dieser Kirche mit lauterer Lehre des Evangeliums u. musterhaftem Wandel, zum Heile der ihm anvertrauten Seelen u. zur Ehre Gottes vorstehe, ihre Besitzungen, Rechte u. Freiheiten wahre, u. die etwa verlorenen wieder zu erlangen sich bemühe, keineswegs aber ohne Seine, des Abts, Erlaubniss sie vertausche, resignire, oder sonst anders, als in Seine Hände, aufgebe. - - Dat. in Monasterio nostro S. Ludgeri prope Helmstad anno incarnationis 1619, 15 mensis Januarii. - (Mit des Abts Unterschrift - "Hugo Guerthinensium et Helmonstedensium Abbas"- u. angeh. beschädigten Secretsiegel.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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