Bischofsheim: Der kaiserliche Notar Ulrich von Frising beglaubigt, daß am Montag vor Walpurgistag im Herrenhof des St. Viktorstifts, gen. der Fronhof, außerhalb der Ringmauer Lu(c)kart v. Eppstein und ihre Söhne Konrad, Gottfried und Eberhard vor den Schöffen des Dorfes Bischofsheim (Bischovis-), Heinrich 'Voyt', 'Voltzen genant Wilde', 'Heinicken genant burger', Klaus (Clas) von 'Wicker' und Heinicken 'Smautzer', an Dekan und Kapitel des Mainzer Domes für ihre Präsenz eine jährliche Gülte von 50 1/2 Malter Weizen Mainzer Maß, die ihr Eigentum war, für 12 Pfund Heller verkauft und die Kaufsumme erhalten haben. Sie haben den Käufern die Gülte mit gesamter Hand übereignet und ihnen in Anwesenheit des Mainzer Vikars Johann von Frankfurt, eines Syndikus' und eines Boten die volle Gewere daran gegeben. Die Letztgenannten geboten Heinrich 'Voyt', ihrem Amtmann, und seinen Nachfolgern, die ewige jährliche Weizengülte zu fordern und einzusammeln.