Der Dorfmeister und die ganze Gemeinde zu Adolzhausen (Adoltzhaußen) und zu Herbsthausen (Herbsthaußen) und Leonhard Betz, Hofmann (Hoffmann) zu Schönbühl (Schonbuhel), beurkunden, daß sie aufgrund eines Urteils des Schultheiß und der Schöfen des Gerichts zu Stuppach (Stupach) in einer Auseinandersetzung (irrung) eine gütliche Einigung erzielt haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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