Kurfürst Philipp von der Pfalz schreibt seinem Viztum zu Bayern [= Oberpfalz], dass er mit dem Bischof [Georg III.] von Bamberg zu Köln einen Vertrag über die Auslösung von Schloss, Amt und Stadt zu Vilseck mit 13.000 Gulden abgeschlossen hat. Diese hat er mit 1.000 Gulden als Erstattung für Forderungen erhalten und daraufhin Vilseck zugestellt, wobei er sich die Erbgerechtigkeit im Amt und besonders auf dem Vilsecker Wald vorbehält, wie es seine Vorfahren vor der Lösung und des Wiederkaufs gehabt haben. Den besiegelten Brief des Bischofs sendet der Pfalzgraf abschriftlich mit. Er befiehlt, dass dem Bischof und seinem Stift Vilseck mit Zugehörung übergeben wird. Wegen der Erbgerechtigkeit sollen der Forstmeister zu Vilseck, den der Bischof ernennt, bezüglich des pfalzgräflichen Drittels der Waldnutzung, sowie Zeidler und Förster schwören, wie es sich gebührt. Das soll der Viztum zum Besten des Pfalzgrafen bedenken. Dem Forstmeister oder dem, der die pfalzgräfliche Gerechtigkeit einsammelt, soll die Belohnung aus dem pfalzgräflichem Teil zustehen, damit kein Streit entsteht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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