Der öffentliche Notar Reinhard von Schleusingen (Slusungen) beurkundet: Im Jahr 1374, in der 12. Indiktion, im vierten Jahr des Pontifikats Papst Gregors XI., am vierten Tag des Monats März, um die Zeit der Vesper, im Hof des Ritters Hartmann Schwab in der Stadt Aschaffenburg bei der Pforte, durch die man zu der Badestube unterhalb des Berges geht, haben in Gegenwart des Notars und der unten aufgeführten Zeugen Hartmann Schwab und seine Ehefrau Hedwig (Hebela) im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte dem Dekan Franz [von Amöneburg], dem Scholaster Burkhard [Brendel], dem Kantor Herbord [von Sterzelheim] und den Kanonikern des Stifts Aschaffenburg Gottfried von Kalsmunt (Calsmund), Tristrand von Trier und Gottfried von Hersfeld als Vertretern des gesamten Stiftskapitels die in der Ausfertigung genannten Güter und Einkünfte geschenkt. Hartmann Schwab und seine Ehefrau verpflichten sich für sich und ihre Erben, diese Schenkung einzuhalten und nicht zu versuchen, sie auf irgendeine Weise rückgängig zu machen.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg