Vor Henrick in gen alden Ryn und Sweder Kyspenyngh, Schöffen zu Büderich, haben die Kinder und Erben der verstorbenen Jorien Saithman und seiner Ehefrau Styntgen, Meister Bernt Saithman, sein Bruder Meister Amelongh Saithman mit seiner Ehefrau Anna und schließlich Meister Reyner Boemer mit seiner Ehefrau Lyesbet als Schwester der obengenannten Brüder den ihnen von ihren Eltern erhaltenen Besitz folgendermassen geteilt. Meister Bernt erhält eine Jahresrente von 5 Malter Gerste, 3 Malter Roggen aus dem Gut des Gyses van Velthuysß zu Borth, ½ Goldgulden aus 2 Muddensaatland, die Rutgher van Raey bezahlt, 1 Maldersaat land auf "upger Bryen" bei dem Land des Klosters von Hagenbusch (Benediktinerinnen-Kloster bei Xanten) und der Beghinen auf dem Mathennae (Mariengarten in der Matena in WeseI), ½ Maldersaatland auf dem "path" (Pf ad ) zwischen dem Land des Gerytzs van Wysschel und der Kinder des Weessell Keysers, 1 Muddensaat auf dem 'Hamme“ (Kleverhamm) zwischen dem Land unseres gnädigen Herrn (d.h. wohl des Herzogs von Kleve ?) und Derick Wolters, ½ Scheffel zwischen dem Land des St. Catharinenalters zu Büderich und dem des Johan Boegell bzw. des Horewagen (?), 1 Xantener Muddensaat auf dem Caveltzacker bei dem Land des Klosters Fürstenberg (vor Xanten) 1 ½ Weseler Muddenssat auf dem Dorynckacker neben Jacob Motsers, 2 Xantener Muddensaat auf dem Heryckacker bei dem Land des Pastors von Büderich und zum Teil über der Landwehr gegen den Eschenacker und neben Hartochs Hof zu Gest, wo die Äpfelbäume stehen; für alle diese Ländereien sind Urkunden vorgelegt. worden". Meister Amelongh und seine Ehefrau Anna erhalten für sich und ihre Erben das Haus und Land, das am Haus des Aelbertzs then Bruyck liegt, 1 Maldersaatlant bei dem Friedenspfahl ("vrede palen") zwischen dem Land des Rutger Hecken und einem "aenwymr"(?), 2 Xantener Muddensaat hinter dem Berg ”op buenre“ bei dem Land des gnädigen Herren, ½ Malter Saatland auf dem ”Ham“, die Cloet genannt, zwischen dem Land unsers gnädigen Herrn und dem Land, das Geryt then Byge bebaute, ½ Malter Saatlant inger Laeck und neben dern Land des Sweder Kyspeennyngh ,,ind hyer en tynden noch selffander myt Horlwagen"(?) 6 Scheffelsaat Land auf dem Dornycker Acker neben dem Land des Klosters von Wesel (Prämonstratenserinnen zu Averdorp oder Beghinen ?); für alle diese Ländereien sind Urkunden vorgelegt worden. Meister Reyner Boemer und seine Ehefrau Lysbeth erhaltee als Jahreszins 7 Malter Gerste, 3 Malter Roggen aus dem Kirchspiel Waelick (Wallach), 2 Malter Roggen aus Weessels Hof van gen Ray, 1 Maldersaat Land an Herynck Acker in Richtung auf die Landwehr, 1 Maldersaat hinter dem Berg neben dem Land der Jutte ingen Laet bzw. des Horlwagen (?), 2 Xantener Muddensaat auf den Eschenacker neben dem Land des Henrick van Gailen, 2 Xantener Muddensaat auf dem Bryen neben dem Land des Henrick van Gailen; für alle diese Ländereien sind Urkunden vorgelegt worden. Sie behalten eine Jahrrente von 2 Malter Roggen aus dem Haven Hof im Kirchspiel Borth, wovon eine jede Partei nichts ohne Beteiligung der anderen bei Strafe des Entzuges seines Anteils ernten darf, ½ Malter 2½ Spynd Roggen, das übrige halbe Spint sollen die 3 Parteien nach einander erhalten. Ausserderm sollen sie 1 Maltersaatlant, die Geer genannt, zwischen dem Land unsrer lieben Frauen zu Ginderich (Kloster vom III. Franziskaner-Orden) und dem Land des Derick Bogel erhalten und die Hälfte des Landes das Evert Neven bebaute, nänlich: an dem am ”vreedens paida" 3 Scheffel 1 Malter Saatlant, ½ Maldersaatland nach Osten neben Johannitern (von Wesel), 1 Scheffelsaat an der "Hantwysyngh" am Werstuck neben Herrn Weeseel van Gestêre, wovon Derick van Raÿ und seine Erben die andere Hälfte nach Aussage der Urkunden besitzen. Für diesen Anteil an Land zahlt Rutger van Raÿ oder seine Erben jährlich "tot oeren koer" 4 Malter Gerste, die genau gefteilt werden und deren 4. Malter dem derzeitigen Vikar des St. Catherinenaltars in Büderich übertragen werden soll. Weiterhin wurde unabhängig von dieser Teilung bestimmt, verpflichtet zu sein, von 7 Malter Land dem Vikar 1 Malter Gerste und dem Kloster Kam einen Braspfennig jährlich zu bezahlen; falls sie beides nicht von dem obengen. Rutger erhalten, sind sie trotzdem zu zahlen verpflichtet. F'erner hat man sich dahingehend geeinigt, daß ein jeder alljährlich für eine Messe 8 Raderalbus am Allerheiligentag geben soll, wie es in Büdericht recht ist . Auch wurde festgelegt, daß diejenigen, die Land am Deich haben, diese Äcker und den entspr. Teil des Deichs besitzen sollen; ausserdem soll ein jeder entsprechend dem Anteil seines Landes Besitz haben am Deich zu Dornyck, wo Meister Bernt den obersten, Meister Amelong den mittleren und Meister Rainer den untersten Abschnitt erhalten soll. Zuletzt wurde beschlossen, daß alle die Schulden der Eltern und des zu Rom verstorbenen Bruders Meister Johan übernehmen werden. Siegelankündigung: Henrick ingen alden Ryn (1), Sweder Kyspenyngh (2).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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