Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Ludwig I. von Pfalz-Zweibrücken verpflichten sich, nachdem sie eine Einung nach Laut anderer Urkunden geschlossen haben, gegenseitig zu Treu und Glauben. Insbesondere wollen sie dem anderen unverzüglich mit aller Macht Hilfe und Beistand leisten, wenn einer von ihnen beschädigt und - mit oder ohne Fehde - in seinen Rechten beeinträchtigt wird, wobei sie bis zum Ende einer Feindschaft nicht voneinander weichen wollen. Beide Parteien versichern die unverbrüchliche Einhaltung dieser Vereinbarung und erhalten eine Ausfertigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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