Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Wachenheim an der Haardt verpflichtet sind, ihm jährlich 10 Fuder Weinbede in sein Fass zu geben. Die Stadt hat den Pfalzgrafen gebeten, stattdessen 50 Gulden zu geben, da der Wein von den Armen "swerlich inzubringen" sei - zumal der Pfalzgraf nicht den besten in der Gemeinde gelesenen Wein erhalte, da niemand gern das Beste gebe. Kurfürst Philipp bewilligt die Bitte aus besonderer Gnade bis auf seinen oder seiner Erben Widerruf, der ihnen ein halbes Jahr zuvor angekündigt werden soll.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...