Papst Urban VIII. ermahnt den Erzbischof Ferdinand von Köln, auf dem Regensburger Reichstag den von ihm gehegten Erwartungen entsprechend alles zur Verbreitung des Gottesdienstes und zur Sicherung der öffentlichen Eintracht Dienliche zu betreiben, indem er ihn im Übrigen auf die Mitteilungen des Nuntius Bischof Malatesta von Pesaro verweist.