Abt Eberhard zu St. Georgen, Abt Alexius zu Alpirsbach und Johannes Werner Freiherr von Zimmern schließen einen Vergleich zwischen der Stadt Rottweil und Hans von Rechberg zum Schramberg wegen beiderseitiger Pirschgerechtigkeit an dem Buschacht und im Fürenmoß und wegen Entschädigung eines verwundeten Rottweiler Untertanen.