Abt Johannes Staell und der Konvent des Klosters Hamborn bekunden, dass sie, um ihre Schulden zu bezahlen, dem Prior und Konvent der Kartause bei Wesel für eine bezahlte Summe Geldes eine Erbrente aus ihrem Gut Esselinckauen im Gericht Spellen, das die Kartause laut Urkunde (1483, April 9) in Erbpacht hat, verkaufen und Währschaft leisten unter Vorbehalt des Rückkaufs auf Martini (11.11.) für 31 oberländische kurfürstliche rheinische Goldgulden, unbeschadet der Erbpacht. Siegelankündigung: Abteisiegel und Konventssiegel. Gegeuen...op alren hilgen dach auent dat is des lesten daghs des maentz geheyten october. deutsch

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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