Dr. iur. Albrecht Everhardt, Syndikus der Reichsprälaten in Schwaben, Rat und Advokat des Klosters Weingarten, sowie dessen Ehefrau Margareth Everhardtin, geborene Lutzin, haben mit Georg [Wegelin], Abt von Weingarten, einen Vertrag geschlossen über das väterliche und mütterliche Erbe ihres im Kloster befindlichen Sohns F. Columban Everhardt, das dem Hl. Blut zugedacht war. Da testamentarische Bestimmungen unsicher sind, stiften sie nun zu Lebzeiten ein Kapital von 2000 fl in Gestalt zweier Zinsverschreibungen bei der Salzpfanne in Hall im Inntal, die jährlich mit 100 fl zu verzinsen sind. Sie wurden von Erzherzog Ferdinand von Österreich für den oberösterreichischen Regimentsrat Johann Chrysostomus Höchstätter unter dem Datum Innbruck, 1. November 1589, ausgestellt. Die eine der beiden Urkunden ist eine ordentliche Kauf- und Zinsverschreibung über 1500 fl Kapital, die andere eine papierene Obligation über 500 fl. Die Großkellerei soll die Zinsen einziehen und den Stiftern zu Lebzeiten an Allerheiligen auszahlen. Das Kapital von 1500 fl geht nach ihrem Tod an die Erben, während die 500 fl dem Hl. Blut aufgeopfert werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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