Dr. iur. Albrecht Everhardt, Syndikus der Reichsprälaten in Schwaben, Rat und Advokat des Klosters Weingarten, sowie dessen Ehefrau Margareth Everhardtin, geborene Lutzin, haben mit Georg [Wegelin], Abt von Weingarten, einen Vertrag geschlossen über das väterliche und mütterliche Erbe ihres im Kloster befindlichen Sohns F. Columban Everhardt, das dem Hl. Blut zugedacht war. Da testamentarische Bestimmungen unsicher sind, stiften sie nun zu Lebzeiten ein Kapital von 2000 fl in Gestalt zweier Zinsverschreibungen bei der Salzpfanne in Hall im Inntal, die jährlich mit 100 fl zu verzinsen sind. Sie wurden von Erzherzog Ferdinand von Österreich für den oberösterreichischen Regimentsrat Johann Chrysostomus Höchstätter unter dem Datum Innbruck, 1. November 1589, ausgestellt. Die eine der beiden Urkunden ist eine ordentliche Kauf- und Zinsverschreibung über 1500 fl Kapital, die andere eine papierene Obligation über 500 fl. Die Großkellerei soll die Zinsen einziehen und den Stiftern zu Lebzeiten an Allerheiligen auszahlen. Das Kapital von 1500 fl geht nach ihrem Tod an die Erben, während die 500 fl dem Hl. Blut aufgeopfert werden.
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Dr. iur. Albrecht Everhardt, Syndikus der Reichsprälaten in Schwaben, Rat und Advokat des Klosters Weingarten, sowie dessen Ehefrau Margareth Everhardtin, geborene Lutzin, haben mit Georg [Wegelin], Abt von Weingarten, einen Vertrag geschlossen über das väterliche und mütterliche Erbe ihres im Kloster befindlichen Sohns F. Columban Everhardt, das dem Hl. Blut zugedacht war. Da testamentarische Bestimmungen unsicher sind, stiften sie nun zu Lebzeiten ein Kapital von 2000 fl in Gestalt zweier Zinsverschreibungen bei der Salzpfanne in Hall im Inntal, die jährlich mit 100 fl zu verzinsen sind. Sie wurden von Erzherzog Ferdinand von Österreich für den oberösterreichischen Regimentsrat Johann Chrysostomus Höchstätter unter dem Datum Innbruck, 1. November 1589, ausgestellt. Die eine der beiden Urkunden ist eine ordentliche Kauf- und Zinsverschreibung über 1500 fl Kapital, die andere eine papierene Obligation über 500 fl. Die Großkellerei soll die Zinsen einziehen und den Stiftern zu Lebzeiten an Allerheiligen auszahlen. Das Kapital von 1500 fl geht nach ihrem Tod an die Erben, während die 500 fl dem Hl. Blut aufgeopfert werden.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1785
B 522 II U 1700
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1614 Dezember 8 (ahn unßer lieben Frauen entpfengknußtag, den achten Decembris)
28,4 x 63 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Dr. iur. Albrecht Everhardt, Syndikus der Reichsprälaten in Schwaben, Rat und Advokat des Klosters Weingarten, sowie dessen Ehefrau Margareth Everhardtin, geborene Lutzin
Empfänger: Georg [Wegelin], Abt von Weingarten
Siegler: Aussteller, Johann Jakob Raitner d.Ä.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., abg.
Empfänger: Georg [Wegelin], Abt von Weingarten
Siegler: Aussteller, Johann Jakob Raitner d.Ä.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., abg.
Everhardt, Albrecht; Dr. iur., Rat und Syndikus
Everhardt, Columban
Everhardt, Margareth
Höchstetter, Johann Chrysostomus, Dr. iur., Regimentsrat
Lutz, Margarethe
Raitner, Johann Jakob d.Ä.
Schwäbische Reichsprälaten, Syndikus
Wegelin, Georg; Abt von Weingarten
Hall im Inntal, Tirol [A]; Pfannhaus
Innsbruck, Tirol [A]
Vorderösterreich; Regimentsräte
Weingarten RV; Kloster, Advokat
Weingarten RV; Kloster, Heiliges Blut
Weingarten RV; Kloster, Räte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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