Hans von Waldenfels, Ritter, trägt Burggraf Friedrich von Nürnberg ein Drittel seiner Veste Haug (Burghaig, Lk Kulmbach) samt Zugehörungen als Sohn- und Tochterlehen auf. Die Walden-fels sollen dem Burggrafen mit diesem Teil der Veste gewarten; diese soll der Burggrafen Offenhaus gegen jedermann sein. Verkauf, Tausch oder Verpfändung benötigen die lehensherrliche Genehmigung. Geben ... dreiuczehenhundert jar dar nach in dem dreiu und sibenczigsten jar an der nehsten mittwochen nach unser lieben frawen tag assumpcionis.

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Staatsarchiv Bamberg
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