Hermann, Gunthers Eidam, von Allendorf ('Aldindorff'), Bürger zu Weilburg, und seine Frau Katharina verkaufen dem Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg zur Präsenz für 12 Gulden, die diese ihnen bezahlt haben, 1 Gulden ewiger Gülte, fällig am 11. November, aus ihrem Weingarten 'uff der Ruschinbach' an Henchin Phorteners Weingarten, woraus sie zuvor 1 Schilling Kölner Pfennig Hylle von Selbenhausen ('Schelmenhusen') und deren Erben geben, und aus ihren Weiden an der Mündung der Weil ('Wyelnae') in die Lahn, von denen sie zuvor jährlich 1 Schilling Kölner Pfennig dem Liebfrauenaltar, unten in der Kirche zu Weilburg gelegen, zinsen. Bei Leistungsversäumnis kann das Stift, dessen Präsenzmeister oder sonstiger Beauftragte Weingarten und Weiden in drei Tagen und sechs Wochen gerichtlich einziehen ('ynholen'). - Junker Emmerich Wolfskehl von Vetzberg ('Foytz-'), Vogt zu Weilburg, Hermann von Holzhausen, Bürgermeister, Heincz von Edelsberg ('Edilns-') und Henne Elpin, Schöffen daselbst, künden das Siegel der Stadt Weilburg an.
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Hermann, Gunthers Eidam, von Allendorf ('Aldindorff'), Bürger zu Weilburg, und seine Frau Katharina verkaufen dem Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg zur Präsenz für 12 Gulden, die diese ihnen bezahlt haben, 1 Gulden ewiger Gülte, fällig am 11. November, aus ihrem Weingarten 'uff der Ruschinbach' an Henchin Phorteners Weingarten, woraus sie zuvor 1 Schilling Kölner Pfennig Hylle von Selbenhausen ('Schelmenhusen') und deren Erben geben, und aus ihren Weiden an der Mündung der Weil ('Wyelnae') in die Lahn, von denen sie zuvor jährlich 1 Schilling Kölner Pfennig dem Liebfrauenaltar, unten in der Kirche zu Weilburg gelegen, zinsen. Bei Leistungsversäumnis kann das Stift, dessen Präsenzmeister oder sonstiger Beauftragte Weingarten und Weiden in drei Tagen und sechs Wochen gerichtlich einziehen ('ynholen'). - Junker Emmerich Wolfskehl von Vetzberg ('Foytz-'), Vogt zu Weilburg, Hermann von Holzhausen, Bürgermeister, Heincz von Edelsberg ('Edilns-') und Henne Elpin, Schöffen daselbst, künden das Siegel der Stadt Weilburg an.
88, U 120
88 Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren
Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren >> 1 Urkunden >> 1376-1425
1420 November 25
Ausfertigung, Pergament. Das Siegel ab. - Rückvermerke (15. Jh.): 1.: 'Littera Hermanni Webelers' (Zusatz um 1500:) 'de uno fl. de vinea'. 2.: 'Littera presencie'
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. 1420, ipso die sancte Katherine virginis
Struck, St. Walpurgisstift Weilburg, Nr. 1287
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:09 MESZ