Hermann, Gunthers Eidam, von Allendorf ('Aldindorff'), Bürger zu Weilburg, und seine Frau Katharina verkaufen dem Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg zur Präsenz für 12 Gulden, die diese ihnen bezahlt haben, 1 Gulden ewiger Gülte, fällig am 11. November, aus ihrem Weingarten 'uff der Ruschinbach' an Henchin Phorteners Weingarten, woraus sie zuvor 1 Schilling Kölner Pfennig Hylle von Selbenhausen ('Schelmenhusen') und deren Erben geben, und aus ihren Weiden an der Mündung der Weil ('Wyelnae') in die Lahn, von denen sie zuvor jährlich 1 Schilling Kölner Pfennig dem Liebfrauenaltar, unten in der Kirche zu Weilburg gelegen, zinsen. Bei Leistungsversäumnis kann das Stift, dessen Präsenzmeister oder sonstiger Beauftragte Weingarten und Weiden in drei Tagen und sechs Wochen gerichtlich einziehen ('ynholen'). - Junker Emmerich Wolfskehl von Vetzberg ('Foytz-'), Vogt zu Weilburg, Hermann von Holzhausen, Bürgermeister, Heincz von Edelsberg ('Edilns-') und Henne Elpin, Schöffen daselbst, künden das Siegel der Stadt Weilburg an.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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